von philosophia perennis (herzlichen Dank sagt MoshPit!)
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Ein Gastbeitrag von Jörg Gebauer
Inzwischen ist der Öffentlichkeit bekanntgeworden, daß viele Türken, die zur Erlangung oder zur Fortsetzung der deutschen Staatsbürgerschaft auf die türkische Staatsbürgerschaft verzichtet hatten, sich ohne Wissen der deutschen Behörden heimlich die türkische Staatsbürgerschaft (wieder) beschafft haben.
Da die deutschen Behörden an diesen Vorgängen nicht beteiligt sind, erfahren sie davon im Einzelfall nichts. Diese Unkenntnis ist deshalb von Bedeutung, weil solche Personen in dem Moment, in welchem sie auf ihren Antrag die türkische Staatsbürgerschaft zurückerwerben, nach dem Staatsangehörigkeitsgesetz die deutsche Staatsangehörigkeit automatisch wieder verlieren.
Die Folge davon ist, daß in Deutschland Zehntausende (evtl. sogar Hundertausende) Türken leben, die in den Wählerlisten für Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen eingetragen sind, obwohl sie die deutsche Staatsbürgerschaft nicht mehr besitzen, also auch nicht mehr wahlberechtigt sind. 50.000 solcher Fälle hatte die türkische Regierung bereits bis 2004 zugegeben, wobei keine Namen den deutschen Behörden genannt wurden.
Wenn solche „scheindeutschen“ Türken an Wahlen teilnehmen, machen sie sich strafbar: Ihnen droht Gefängnis bis zu fünf Jahren. Das gleiche gilt unter Umständen auch für Wahlleiter, die im Bewußtsein generell fehlerhafter Wählerlisten das Ergebnis einer Wahl zwangsläufig unrichtig verkünden.