Von Jürgen Fritz
Das Landgericht Hamburg hat meine Klage gegen Facebook angenommen, hat die Zustellung der Klage angeordnet und Fb eine Frist zur Klageerwiderung gesetzt. Das ist nicht ganz trivial, erklärt mein Anwalt Dr. Christian Stahl, der in der Causa Beatrix von Storch letzte Woche Strafanzeige gegen die Polizei Köln erstattete wegen Verfolgung Unschuldiger. Denn das Gericht hat damit zu erkennen gegeben, dass es sich für sachlich (Streitwert!), örtlich (Handlungsort) und international (Facebook Irland) zuständig hält. Facebook muss nun einen deutschen Rechtsanwalt beauftragen, der ab diesem Zeitpunkt zustellungsbevollmächtigt ist, und muss sich vor einem deutschen Gericht für die Löschungen meiner Postings und für meine Sperrungen verantworten.
Ziel: Die Feststellung durch ein deutsches Gericht, dass Facebook rechtswidrig agiert
Fünfmal hat Facebook mich in den letzten Monaten m.E. vertrags- und rechtswidrig gesperrt und etliche meiner Postings einfach gelöscht, meinen Account einmal sogar völlig gelöscht, dann aber nach meiner Intervention wiederhergestellt. Ich habe darüber…
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